Seit 1. Januar 2015 gelten neue Brandschutzvorschriften. Für Einfamilienhäuser bedeutet dies: Es gibt keine Brandschutzanforderungen an den Feuerwiderstand von Tragwerken, Wänden und Decken. Holzbauten können daher nach Bedarf komplett mit Holzmaterialien erstellt werden.
Welche Brandschutzvorschriften gibt es für Holzbauten?