Gibt es Brandschutzvorschriften für Doppel- und Reihenhäuser?

Seit 1. Januar 2015 gelten die neuen Brandschutzvorschriften. Bei Doppel- und Reiheneinfamilienhäusern existieren Brandschutzanforderungen an den Feuerwiderstand von Gebäudetrennwänden. Brandmauern auf der Parzellengrenze sind nur dann als solche auszuführen, wenn diese Anforderungen durch die kantonale Gesetzgebung gefordert sind.

Ansonsten müssen diese Wände als Brandabschnitt (mit dem entsprechenden Feuerwiderstand) erstellt werden.